Warum bezahle ich bei der Finanzierung einer Wärmepumpe Umsatzsteuer?
Bei der Finanzierung einer Wärmepumpe fällt Umsatzsteuer an, da Wärmepumpen nicht unter die steuerlichen Sonderregelungen für Photovoltaikanlagen fallen.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für bestimmte Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz von 0 % Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation. Diese Regelung wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien gezielt zu fördern.
Für Wärmepumpen hingegen gilt weiterhin der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %, da sie derzeit nicht von dieser gesetzlichen Ausnahmeregelung erfasst sind. Daher wird die Umsatzsteuer bei der Finanzierung einer Wärmepumpe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben berechnet und ausgewiesen.